Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass es unmöglich wird, eigene Wünsche zu kommunizieren. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in diesem Fall eingeleitet werden sollen. Gleichzeitig können Sie unerwünschte Eingriffe ausdrücklich ausschließen.

Patientenverfügung – wie mache ich es am besten?

Im Internet gibt es allgemeine Vorlagen als Downloads. Das Dokument muss persönlich unterschrieben und mit Datum versehen werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall, dass Sie Ihre Vorstellungen möglichst genau zu Papier bringen. Auf diese Weise können Unsicherheiten später vermieden werden. Für Ihre Angehörigen bedeutet die Patientenverfügung eine große Entlastung.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie darüber hinaus eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die sich auch in finanziellen Fragen um Ihre Interessen kümmert. Eine Beratung durch Ihre/n Hausarzt/-ärztin und/oder einen Anwalt bzw. eine Anwältin Ihres Vertrauens bezüglich der Vorsorgemaßnahmen ist oft hilfreich.

www.bmjv.de

www.ekd.de

Organspende/Gewebespende

Als Organspender/in erklären Sie sich einverstanden, dass Sie im Falle des Hirntods einer Transplantation Ihrer Organe an schwer erkrankte Patienten zustimmen. Mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie hierzu Ihre Wünsche. Sie können auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen. In jedem Fall ist eine bewusste Auseinandersetzung mit diesem Thema wichtig.

www.organspende-info.de

www.gewebenetzwerk.de