Erben und vererben

Wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament verfasst hat, gilt die gesetzliche Erbfolge, die sich wie folgt darstellt:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Adoptivkinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen

Wann lohnt sich ein Testament?

Wenn Sie Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen später verteilen möchten, dann ist ein Testament sinnvoll. Das Testament muss eigenhändig geschrieben werden und es muss den vollen Namenszug als Unterschrift sowie Ort und Datum enthalten. Um eventuelle Missverständnisse bei der Testamentseröffnung zu vermeiden, ist eine Beratung seitens eines Fachanwalts/einer Fachanwältin oder eines Notars/einer Notarin empfehlenswert.

Wir bitten um Beachtung:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Auf Wunsch vermitteln wir übrigens auch professionelle Dienstleister für die Regelung des digitalen Nachlasses.